Der Diözesanausschuss (kurz DA) berät und beschließt im Rahmen der Grundlagen und Ziele sowie Beschlüsse der Diözesankonferenz über die Arbeit und laufende Angelegenheiten des Diözesanverbandes.
Aufgaben es Diözesanausschusses:
- Planung und Vorbereitung der Diözesankonferenz
- Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Diözesankonferenz
- Beschlussfassung über den Haushalt des Diözesanverbands und Entscheidung über außerplanmäßige Ausgaben
- Schlichtung und Entscheidung bei Konfliktfällen
Der Diözesanausschuss besteht in der KjG Berlin aus folgenden Mitgliedern:
- vier weibliche,
- vier männliche,
- vier diverse Personen und
- die Mitglieder der Diözesanleitung.
Die Mitglieder des Diözesanausschusses werden von der Diözesankonferenz für ein Jahr gewählt.