Diözesanausschuss

Der Diözesanausschuss (kurz DA) berät und beschließt im Rahmen der Grundlagen und Ziele sowie Beschlüsse der Diözesankonferenz über die Arbeit und laufende Angelegenheiten des Diözesanverbandes.

Aufgaben es Diözesanausschusses:

  • Planung und Vorbereitung der Diözesankonferenz
  • Sorge für die Durchführung der Beschlüsse der Diözesankonferenz
  • Beschlussfassung über den Haushalt des Diözesanverbands und Entscheidung über außerplanmäßige Ausgaben
  • Schlichtung und Entscheidung bei Konfliktfällen

Der Diözesanausschuss besteht in der KjG Berlin aus folgenden Mitgliedern:

  • vier weibliche,
  • vier männliche,
  • vier diverse Personen und
  • die Mitglieder der Diözesanleitung.

Die Mitglieder des Diözesanausschusses werden von der Diözesankonferenz für ein Jahr gewählt.